Rechtliches

MATERIALPLATZ – Lieferantenbedingungen

Diese Bedingungen regeln die Teilnahme von Lieferanten an der Vermittlungsplattform MATERIALPLATZ.

Fassung: 2026-08-27

1. Geltungsbereich

Betreiber der Plattform ist Global Marketing 24 e.U., Vivenotstraße 50/2, 3180 Lilienfeld, Österreich („MATERIALPLATZ“). Diese Bedingungen gelten für Händler, Hersteller und Logistikpartner, die Produkte, Preise, Mengen und Liefergebiete auf MATERIALPLATZ hinterlegen oder Anfragen über MATERIALPLATZ erhalten.

2. Rolle von MATERIALPLATZ

MATERIALPLATZ vermittelt zwischen Käufer und Lieferant und ist nicht Käufer, Verkäufer oder Zwischenhändler der Ware. MATERIALPLATZ vereinnahmt keinen Warenwert und übernimmt keine Zahlungsgarantie.

3. Angebote, Preise und Verfügbarkeit

  • Preise werden netto ab Werk je Einheit hinterlegt, inklusive Mengenstaffeln und Mindestmengen
  • Liefergebiete und allfällige eigene Frachtmodelle werden vom Lieferanten definiert
  • Angebote sind aktuell zu halten; nicht mehr gültige Angebote sind unverzüglich zu deaktivieren
  • angegebene Verfügbarkeiten und Lieferzeiten müssen realistisch sein

Der Lieferant sichert zu, dass Produktangaben (z. B. EPAL-Klassen, Güte-, Festigkeits- und Sortierklassen, Trocknung, Zertifizierungen) richtig sind und die anwendbaren Normen und Vorschriften eingehalten werden.

4. Anonymisierung

Lieferantenangebote werden Käufern bis zur bestätigten Vermittlung anonymisiert dargestellt. Der Lieferant stimmt dieser anonymisierten Darstellung seiner Preise, Lieferzeiten und Liefergebiete zu. Nach bestätigtem Match werden die zur Abwicklung erforderlichen Identitäts- und Kontaktdaten offengelegt.

5. Ablauf und Reaktionszeiten

Vermittelte Anfragen sind zeitnah – in der Regel innerhalb eines Werktages – anzunehmen oder abzulehnen. Nach Annahme und bestätigtem Match wickelt der Lieferant den Auftrag direkt mit dem Käufer ab.

6. Rechnung und Zahlung

Der Lieferant stellt dem Käufer die Rechnung über Ware, allfällige Fracht und sonstige vereinbarte Leistungen direkt und in eigenem Namen aus. Der Käufer bezahlt direkt an den Lieferanten. Eine Sammelrechnung über MATERIALPLATZ besteht nicht.

7. Provision

Nach erfolgreicher Vermittlung schuldet der Lieferant MATERIALPLATZ eine Vermittlungsprovision. Höhe und Berechnungsbasis der Provision sind je Lieferant, Produktgruppe und Vertrag konfigurierbar und werden individuell vereinbart. Die Provision wird von MATERIALPLATZ an den Lieferanten verrechnet und ist innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist zu bezahlen.

Kommt es nach bestätigtem Match zu einer Umgehung der Plattform (Direktabwicklung weiterer Bestellungen desselben vermittelten Bedarfs ohne Meldung), bleibt der Provisionsanspruch aufrecht.

8. Pflichten des Lieferanten

  • Einhaltung gewerbe-, produkt- und wettbewerbsrechtlicher Vorschriften
  • keine Weitergabe von Käuferdaten zu anderen Zwecken als der Auftragsabwicklung
  • keine Preisangaben, die nicht tatsächlich lieferbar sind
  • unverzügliche Information bei Lieferverzögerungen oder Ausfällen

9. Haftung

Der Lieferant haftet für die von ihm eingestellten Daten sowie für die Erfüllung des Kaufvertrages gegenüber dem Käufer. MATERIALPLATZ haftet nicht für das Zustandekommen von Aufträgen, für Auftragsvolumina oder für die Zahlungsfähigkeit von Käufern. Im unternehmerischen Verkehr wird für leichte Fahrlässigkeit nicht gehaftet.

10. Laufzeit und Beendigung

Die Teilnahme kann von beiden Seiten jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für zukünftige Anfragen beendet werden. Bereits vermittelte Aufträge und daraus entstandene Provisionsansprüche bleiben davon unberührt. Bei schwerwiegenden Verstößen kann MATERIALPLATZ Angebote sofort deaktivieren.

11. Datenschutz und Vertraulichkeit

Beide Seiten behandeln übermittelte Geschäftsdaten vertraulich. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der Datenschutzerklärung.

12. Änderungen und Schlussbestimmungen

MATERIALPLATZ kann diese Lieferantenbedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern. Fassung und Zeitpunkt der Zustimmung werden dokumentiert. Es gilt österreichisches Recht; Gerichtsstand ist, soweit zulässig, das für 3180 Lilienfeld sachlich zuständige Gericht.